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Willkommen beim Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände/Rechtsdienstleister

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) ist am 01. Juli 2008 in vollem Umfang in Kraft getreten, und hat das bis dahin geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst.

 

Die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten darf nunmehr neben der Rechtsanwaltschaft grundsätzlich nur von verkammerten Rechtsbeiständen und Personen durchgeführt werden, die eine entsprechende Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) bzw. dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) besitzen und die im Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungsregister.de) registriert sind.

 

Darüber hinaus ist die Rechtsberatung auch den Versicherungsberatern nach § 34 e Gewerbeordnung erlaubt, die im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) registriert sind.

 

 

Der Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände/Rechtsdienstleister e.V. ist die Standesorganisation dieser Erlaubnisinhaber. Zu unseren Mitgliedern zählen

 

· Verkammerte Rechtsbeistände
· Rechtsbeistände mit Voll- oder Teilerlaubnis
· Inkassounternehmer
· Rechtskundige in einem ausländischen Recht
· Rentenberater
· Versicherungsberater


Als repräsentativer Berufsverband vertreten wir die Belange all dieser in der Öffentlichkeit.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz dient dem Verbraucherschutz. Rechtsuchende sollen nur von Personen beraten werden, welche die erforderliche Sachkunde besitzen. Dies soll verhindern, dass Sie als Verbraucher durch fehlerhafte Rechtsbesorgung Rechtsnachteile erleiden oder Rechtspositionen verlieren.

Haben Sie weitere Fragen zu unserem Verband, so wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle, die Ihnen gern mit weiteren Informationen zur Verfügung steht. Sie können uns auch eine E-Mail zusenden. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Button Kontakt.


Ihr

H. Walter Heinze
Präsident des BDR

 

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